His Glanzzeit Bild 08Änderung der Flaggenordnung bei der LBE 1935

Erstellt am Montag, 02. Mai 2011
Geschrieben von Roland Wacek


Dokument 1
vom April 1935 : Vorschrift über Beflaggung an Gebäuden

Am 12. März 1933 erließ Reichspräsident Hindenburg einen „Flaggen-Erlaß“, in dem er bestimmte, dass bis zu einer endgültigen Regelung der „Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzfahne gemeinsam zu hissen sind. In einem weiteren Erlaß vom März 1935 wurde der Hakenkreuzflagge dann der Vorrang eingeräumt.

Im internen Telegrammbrief der LBE Direktion an alle Betriebsstätten wird nun ausführlich geregelt in welcher Form dieser Erlaß umzusetzen sei, d.h. wie die schwarz-weiß-rote Reichsflagge zusammen mit der Hakenkreuzflagge an LBE Bahngebäuden zu hissen ist, wobei offensichtlich der Hakenkreuzflagge Vorrang einzuräumen ist.

 Flaggen 04 1935 001
 Flaggen 04 1935 002


Dokument 2 vom September 1935: Änderung Vorschrift über Beflaggung an Gebäuden

Bereits keine 5 Monate später kommt es am 15. September 1935 anläßlich des Reichsparteitages der NSDAP in Nürnberg mit einem Reichsflaggengesetz zur Abschaffung der alten Reichsflagge. Es darf nun nur noch die Hakenkreuzflagge gehisst werden.

Auch dieses Gesetz wird bei der LBE ohne Verzögerung umgesetzt. Interessant ist hier, dass der eventuell vorhanden 2. Mast nicht nur zu entfernen, sondern sofort dem Magazin bzw. den Bahnmeistereien samt Fuß zu zusenden ist. Auch die alten Flaggen sind der Gerätesammelstelle zu zuführen. Damit hatte man Kontrolle über den Verbleib und hat gründlich verhindert, dass noch irgendein nicht staatskritisch denkender Mensch eine andere als die Hakenkreuzflagge hissen kann !!

 Flaggen 09 1935

Dokument 3 vom Oktober 1935: Schreiben des Jugendwalters der L.B.E. an die LBE Direktion zwecks Einführung von Flaggenappellen für die Lehrlinge.Flaggen 10 1935

Es ist sehr bezeichnend und heute kaum vorstellbar, dass Vertreter einer politischen Partei, hier der NSDAP Jugendwalter, einen Antrag zur Durchführung einer Parteizeremonie während der Arbeitszeit an eine privatrechtlich geführte Firma stellt, an der ein Teil der Mitarbeiter dann zwangsweise teilnehmen muss, weil die Geschäftsleitung dem sofort uneingeschränkt zustimmt! (Zustimmen musste? Beklemmend das "Heil Hitler" aus der Feder von Dr. Ott!).

Dokument 4 vom 25. Oktober 1935: Es wird Vollzug gemeldet

Es wird wiederum klar: Die NSDAP und ihre Organe - hier speziell die HJ - haben das Sagen, die LBE - Instanzen demonstrieren unterwürfigen Gehorsam.

Flaggen Vollzugsmeldung